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Mijas Golf

Freistehende Villa

1.380.000 €

Eckdaten

Schlafzimmer
4
Bäder
4
Wohnfläche
380 m²
Pool
Ja
Garten
Ja
Parkplatz
Ja
Energieklasse
E
Referenz
R5274484

Beschreibung

Die Wahl von Mijas Golf bedeutet ein entspanntes, familienfreundliches Leben inmitten der Natur, in einer der etabliertesten Wohngegenden der Costa del Sol. Ruhige Straßen, offene Ausblicke und eine sichere, friedliche Atmosphäre verbinden sich mit exzellentem Zugang zu allem Wichtigen: internationalen Schulen, Supermärkten, Restaurants und der Küste. Für Golfliebhaber ist die Gegend ein echter Klassiker; die beiden renommierten Plätze Los Lagos und Los Olivos verleihen dem Alltag Prestige und ein gehobenes, internationales Flair. In dieser privilegierten Lage wurde diese schön renovierte Villa für ein unkompliziertes Leben konzipiert. Großzügige Raumproportionen, reichlich Tageslicht und ein einladendes Ambiente prägen das Innere. Auf der Hauptebene befinden sich drei geräumige Schlafzimmer und drei Badezimmer sowie ein eindrucksvoller, doppelhoch offener Wohnbereich mit Kamin für Holzfeuer und großen Fenstern, die den Blick ins Grüne rahmen. Die komplett modernisierte, gut ausgestattete Küche ist hell und funktional – ideal für den Alltag und zum Bewirten. Mehrere überdachte Terrassen erweitern den Wohnraum nach außen und eignen sich perfekt für den Morgenkaffee oder ruhige Abende im Schatten. Das Untergeschoss bietet echte Flexibilität: ein en-suite-Gästezimmer und ein zweites, großzügiges Wohnzimmer, ideal als eigenständiger Bereich für Besucher, Jugendliche, Arbeiten von zu Hause oder komfortables Mehrgenerationenwohnen. Das Außenbereichsangebot ist besonders hervorzuheben. Ein sorgfältig gepflegter Garten bietet schattige Sitzecken, einen dedizierten Relax-Bereich sowie eine mediterrane Arrangements mit Außenküche, Grillbereich und einem eleganten Privatpool, der jeden Sommertag in einen Kurzurlaub zu Hause verwandelt. Die Villa verfügt zudem über intelligente, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Ausstattungsmerkmale für ganzjährigen Komfort und Effizienz, darunter Solarpaneele, doppelt verglaste Fenster und Vorinstallation für eine Ladestation für Elektrofahrzeuge sowie individuelle Klimaanlagen in jedem Raum und Heizung. Als zusätzlicher Lifestyle-Vorteil steht den Bewohnern der neue Gran Parque de la Costa del Sol zur Verfügung, eine weitläufige Grünfläche von über 270.000 m² mit einem befahrbaren See, Wanderwegen, Sportbereichen, Gärten und einem Freilichtamphitheater, die den Reiz und den langfristigen Wert des Wohnortes weiter steigern. Eine Villa zum Genießen, Verweilen und Teilen, bei der jedes Detail das Wohl der Familie in einer der vollständigsten und vielversprechendsten Lagen der Costa del Sol unterstützt. Geschätzte vom Käufer zu tragende Kosten: Der Kauf unterliegt der Grunderwerbsteuer (Transfer Tax, ITP) gemäß Gesetz 5/2021 über übertragene Steuern, mit einem allgemeinen Höchstsatz von 7 %. Die Bemessungsgrundlage ist die höhere der im Kaufakt genannten Summe und der katastralen Referenzwert (Artikel 10 des konsolidierten Textes des Gesetzes über die Grunderwerbsteuer und die Stempelsteuer – TRLITPAJD). Je nach persönlichen Verhältnissen des Käufers können ermäßigte Steuersätze gelten. Die Kosten für die öffentliche Urkunde vor einem Notar und die Eintragung ins Grundbuch sind durch Tarifverordnungen nach Königlichem Dekret 1426/1989 bzw. Königlichem Dekret 1427/1989 geregelt. Als grobe Schätzung können Notarkosten zwischen €500 und €2.000 liegen und Grundbucheintragungskosten zwischen €250 und €1.500. Verwaltungsgebühren (Gestoría), sofern freiwillig beauftragt, werden frei vereinbart und werden auf etwa €300 bis €500 geschätzt. Die kommunale Wertzuwachssteuer (IIVTNU / plusvalía municipal) ist gemäß Artikel 104 des konsolidierten Textes des Kommunalfinanzgesetzes (TRLRHL) vom Verkäufer zu entrichten. Gesamtschätzung der vom Käufer zu tragenden Kosten: [XXX,XXX] (+10 %) Diese Schätzung dient lediglich als Richtwert und erfolgt gemäß Artikel 20.1.c) des konsolidierten Textes des Gesetzes über den Verbraucherschutz (TRLGDCU). Der endgültige Betrag hängt von den konkreten Umständen der Transaktion und des Käufers ab. Die Vermittlungsprovisionen trägt der Verkäufer. ALA

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